FAQ

Häufig gestellte Fragen haben wir Ihnen anbei aufgelistet.

Jahresabschluss

Wozu muss ein Jahresabschluss erstellt werden?

Der Jahresabschluss erfüllt eine Vielzahl von Funktionen:

  • Informationsfunktion: interne sowie externe Informationsfunktion, dient als Grundlage für Kontrollen, Disposition und Planung, Bilanzanalyse, Bilanzvergleich
  • Rechenschaftsfunktion: intern und extern, gesetzlich und freiwillig, gegenüber Eigentümern, Gläubigern und öffentlich-rechtlichen Institutionen
  • Dokumentationsfunktion: Nachweis inner- und zwischenbetrieblicher Wertbewegungen, Nachweis der in der Buchführung aufgezeigten Geschäftsvorfällen
  • Sicherungsfunktion (Kapitalerhaltung): Nachweis der Erhaltung und der Möglichkeit der Rückzahlung vom Fremdkapital gegenüber den Gläubigern
  • Ermittlungsfunktion: Erfolgsermittlung als Grundlage der Erfolgszurechnung und Verwendung, sowie als Grundlage der Besteuerung, Vermögens- und Kapitalermittlung als Grundlage für Auseinandersetzung, Fusionen, Vergleiche und Insolvenzen

Was ist der Jahresabschluss

Nach § 242 (3) HGB besteht ein Jahresabschluss aus einer Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, er kann unter Umständen noch weitere Angaben erfordern. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich laut § 264 HGB einen Anhang an den Jahresabschluss anfügen, in dem einige Positionen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung näher erläutert werden. Große und Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen außerdem noch einen Lagebericht aufstellen. Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung des Vermögens (Aktivseite) und der Schulden (Passivseite) eines Unternehmens. Die Aktivseite zeigt dabei auf wie die Mittel im Unternehmen eingesetzt werden. Die Passivseite zeigt hingegen auf, woher die Mittel stammen. Die Bilanz wird zum Bilanzstichtag aufgestellt, welcher der letzte Tag im Wirtschaftsjahr des Unternehmens ist. Das Wirtschaftsjahr muss nicht wie das Kalenderjahr am 31.12. enden, sondern kann beliebig ausgewählt werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge am Ende des Geschäftsjahres. Der Saldo zwischen den Aufwendungen und Erträgen zeigt den Jahreserfolg (Gewinn oder Verlust).

Lohnbuchhaltung

Was sind steuerpflichtige Sachbezüge?

Laut Einkommenssteuergesetz (§8 EStG) werden Einnahmen des Arbeitnehmers, die nicht in Geldleistungen erfolgen, als Sachbezug bezeichnet. Sachbezüge gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und unterliegen der Lohnsteuer. Zu den steuerpflichtigen Sachbezügen fällt beispielsweise ein Auto, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlässt. Die Freigrenze von Sachbezügen liegt nach Abzug des vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelts bei 44 Euro pro Kalendermonat.

Muss ich Buchungsbelege aufbewahren und wenn ja, wie lange?

  • Buchungsbelege müssen grundsätzlich für zehn Jahre aufbewahrt werden (§ 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen). Ausnahme: Unterlagen für anhängige Verfahren müssen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens aufbewahrt werden. Ebenso müssen Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen sowie Unterlagen für eine abgegebene Zollanmeldung 10 Jahre aufbewahrt werden. Empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe und die Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
  • § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen: „Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.
  • http://www.gesetze-im-internet.de

Wie sind die wichtigsten Sachbezüge zu bewerten?

Bei der Steuerpflicht der Sachbezüge werden drei Bewertungen unterschieden: Einzelbewertung, Bewertung nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (für die Berechnung des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs für Verpflegung, Unterkunft, Wohnung) und die Durchschnittsbewertung.

  • Beispiel Dienstwagen
    1%-Methode: Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit ein geschäftliches Kraftfahrzeug für Privatfahrten zu nutzen, muss monatlich 1% des Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderaustattung abgezogen werden. Zu Privatfahrten zählen dabei auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wird das Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte genutzt, erhöhen sich die 1% des Listenpreises um weitere 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Eine andere Möglichkeit wäre den privaten Nutzungsanteil mit Hilfe eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches nach den tatsächlichen Kosten zu besteuern.

  • Beispiel Diensthandy
    Unabhängig der beruflichen oder privaten Verwendung ist die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen Telekommunikationsgeräten durch den Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Sachbezug.

  • Beispiel Parkplatz
    Ebenso wie die Nutzung von Mobiltelefonen sind betriebseigene Parkplätze steuerfrei.

  • Beispiel Freie oder verbilligte Mahlzeiten
    Freie oder verbilligte Mahlzeiten müssen als Sachbezug versteuert werden. Der lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteil ist nach dem amtlichen Sachbezugswert der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten, wenn die Mahlzeiten von Kantinen, Gaststätten oder einer vergleichbaren Einrichtung abgegeben werden, die der Arbeitgeber selbst betreibt. Ebenso verrechnet werden Mahlzeiten, die in fremden Gaststätten oder vergleichbaren Einrichtungen ausgegeben werden, mit denen der Arbeitgeber vertragliche Vereinbarungen getroffen hat. Nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung betrugen im Kalenderjahr 2013 die Sachbezugswerte für ein Mittag- oder Abendessen 2,93 Euro und für ein Frühstück 1.60 Euro. Werden Essensmarken vom Arbeitgeber ausgegeben und vom Arbeitnehmer tatsächlich genutzt, wird nicht die Essensmarke mit ihrem Verrechnungswert, sondern die Mahlzeit mit dem jeweiligen Sachbezugswert bewertet.
    Erhält der Arbeitnehmer Mahlzeiten unentgeltlich oder bezahlt einen Betrag, der unter dem amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung liegt, entsteht ein geldwerter Vorteil. Wenn diese Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteile vereinbart wurden, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer in diesem Falle pauschalieren (mit einem Steuersatz von 25% nach §40 Abs 2 EStG). Für die Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils gilt ein Steuersatz von 25 % (§ 40 Abs 2 EStG).

http://www.faq-lohnverrechnung.de/content/lohnbuchhaltung/faq_lohnbuchhaltung/index.html#lexikon_bereich_wie_sind_die_wichtigsten_sachbezuege_zu_bewerten_

Wie berechnet man die Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegelder) und die Übernachtungskosten bei Inlandsreisen?

  • Als Reisekosten werden im Sinne der Lohnsteuer-Richtlinie die Kosten bezeichnet, die durch die berufliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Wohnung und außerhalb einer ortsgebundenen, regelmäßigen Arbeitsstätte entstehen. Darunter fallen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Vom Arbeitgeber können nachgewiesene Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten lohnsteuerfrei ersetzt werden. Verpflegungsmehraufwendungen werden nur in Hohe bestimmter Pauschalen als nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn anerkannt:
  • Ab 2014 betragen die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen kalendertäglich bei eintägigen Auswärtstätigkeiten und einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 12 Euro. Bei mehrtätiger Auswärtstätigkeit bleibt es am An- und Abreisetag bei je 12 Euro und in den Zwischentagen (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) beträgt der Pauschalbetrag 24 Euro.
  • Als Übernachtungskosten gelten die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers, die für eine Unterkunft zur Übernachtung durch die berufliche Tätigkeit außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte, für eine Dienstreise oder eines Dienstganges, anfallen. Der Arbeitgeber kann diese Übernachtungskosten seinem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei ersetzen. Die Kosten müssen im Einzelnen nachgewiesen werden. Der Arbeitgeber kann bei der Berechnung entweder die tatsächlichen Kosten (nach den Einzelnachweisen) erstatten, oder einen Pauschalbetrag von 20.00 Euro.
  • Erhält der Arbeitnehmer die Übernachtungskosten vom Arbeitgeber nicht oder nicht bis zur steuerlich zulässigen Höhe zurück, kann der Arbeitnehmer diese Kosten als Werbungskosten für die nachgewiesenen tatsächlichen Übernachtungskosten geltend machen, nicht jedoch für den Pauschalbetrag.

Wegfall der Lohnsteuerkarte – Was muss bei Veränderungen der persönlichen Verhältnisse beachtet werden?

  • Seit dem 1. Januar 2013 ersetzen die Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) die Lohnsteuerkarte. Dabei handelt es sich um Angaben, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Durch das elektronische Verfahren werden steuerlich bedeutsame Änderungen, nach der Eintragung im Melderegister, automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Werden Merkmale von der Finanzverwaltung bereitgestellt, die Ihrer Auffassung nach unzutreffend sind, können Berichtigungen beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Dazu sollte der Vordruck „Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ verwendet werden, der auf der Internetseite der obersten Finanzbehörde unter der Rubrik Formularcenter zum Download bereit steht. Der direkte Link zum Formular für den Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0

  • Beachtet werden muss bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse, dass Sie dazu verpflichtet sind Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn 2013, die zu Ihren Gunsten abweichen, beispielsweise eine andere Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung 2011/2012, durch das Finanzamt umgehend ändern zu lassen. Ohne eine Korrektur können Änderungen zu Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen.

  • https://www.elster.de

Gewerbesteuer

Wer muss Gewerbesteuer bezahlen?

  • Jeder der Gewerbesteuerpflichtig ist. Die Pflicht beginnt mit der Erzielung gewerblicher Einnahmen. Bei Aufnahme der Tätigkeit ist bei der zuständigen Gemeinde ein Gewerbe anzumelden. Dadurch bekommt das Finanzamt Kenntnis von der gewerblichen Tätigkeit. Allerdings führt nicht jede gewerbliche Einnahme zu einer Gewerbesteuerzahlung, denn es gibt einen Freibetrag. Für Gewinne bis zu 24.500 € jährlich entsteht keine Gewerbesteuer. Auch keine Gewerbesteuer zahlen müssen Freiberufler. Diese sind nach §18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz definiert (sog. Katalogberufe). Die Abgrenzung macht in der Praxis gelegentlich Schwierigkeiten und ist am Besten mit dem Steuerberater zu klären.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

  • Dazu gibt es gemäß Gewerbesteuergesetz ein Berechnungsschema:
    Gewinn aus Gewerbebetreib (gem. EStG)
  • Hinzurechnungen gem. §8 GewStG
  • Kürzungen gem. §9 GewStG
    = Gewerbeertrag vor Verlustabzug

  • Gewerbeverlust aus Vorjahren gem. §10a GewStG
    = Gewerbeertrag (dieser wird auf volle 100 € abgerundet)

  • Freibetrag (24.500 €) für Einzelunternehmer und Personengesellschaften
    = Gewerbeertrag (dieser wird auf volle 100 € abgerundet)
    x 3,5% Steuermesszahl
    = Gewerbesteuermessbetrag
    x Hebesatz (aus entsprechender Satzung der Gemeinde)
    = festzusetzende Gewerbesteuer

  • Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt. Daraufhin wird die Gewerbesteuer von der Gemeinde erhoben und ist ihre wichtigste Einnahmequelle.

Einkommensteuer

Wie lange habe ich Zeit um meine Einkommensteuererklärung abzugeben?

  • Dies hängt davon ab, ob man eine Steuererklärung abgeben muss oder dies freiwillig tut. Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist gilt, dass diese bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden muss. Falls man die Steuererklärung zu spät abgibt muss man mit Sanktionen rechnen. Das Finanzamt darf in diesem Fall den Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag auferlegen. Dieser hat Erziehungswirkung, denn damit möchte das Finanzamt erreichen, dass die Steuererklärung zukünftig rechtzeitig abgegeben wird.
  • Bei Arbeitnehmern wird vom Arbeitgeber monatlich die Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Damit ist, wenn sie sonst keine Einkünfte haben, steuerlich zunächst alles erledigt und sie sind nicht mehr verpflichtet sondern dürfen ein Steuererklärung freiwillig abgeben. Dies lohnt sich wenn sie zum Beispiel hohe Werbungskosten haben oder Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen. Wenn der Tatbestand zutrifft hat man 4 Jahre Zeit die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
  • Die gesetzliche Fristen sind in den § 149 AO und § 46 EStG geregelt. Für die Einkommensteuer endet diese am 31. Mai des Folgejahres. Man kann diese Frist beim Finanzamt verlängern lassen, dies geht nur mit Begründung. Wenn man von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein steuerlich beraten wird, greift auch ohne Antrag automatisch die Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Umsatzsteuer

Wer schuldet die Umsatzsteuer? - Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren)

  • Regelfall: Der Unternehmer erteilt eine Rechnung mit Umsatzsteuer und führt den Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt ab. Der Kunde kann diesen Betrag - sofern er als Unternehmer selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführt - als Vorsteuer geltend machen, so dass er finanziell nicht belastet ist.

  • Umkehrfall: Der ausführende Unternehmer erhält die Umsatzsteuer erst gar nicht. Denn der Unternehmer, der die Leistung empfängt, muss diese an das Finanzamt abführen und darf dem Leistenden nur den Nettobetrag bezahlen. Parallel meldet er die Umsatzsteuer in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung an und kann - sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist - den Betrag als Vorsteuer geltend machen. Somit fließen aus dem Geschäft insgesamt keine Umsatzsteuern zwischen den Beteiligten und dem Finanzamt.

Informationen aus dem Merkblatt: Deubner Merkblätter, Umsatzsteuer - Steuerschuldnerschaft, Rechtsstand: September 2014

sonstige steuerlich relevante Themen

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  • Der Anspruch auf Kindergeld basiert auf zwei Rechtsgrundlagen. Zum Einen haben Steuerpflichte eine Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Nichtsteuerpflichtige hingegen nach dem Bundeskindergeldgesetz.
  • Einen Antrag auf Kindergeld darf gestellt werden von einem deutschen Staatsbürger der seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat sowie Ausländer die in Deutschland leben wenn sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.
  • Der Anspruch verjährt innerhalb von vier Jahren nachdem er entstanden ist, spätestens wenn das Kind 18 Jahre alt wird. Hat das Kind allerdings ein Studium oder eine Ausbildung begonnen, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren um Kindergeld zu erhalten. Dazu muss nur der Tatbestand der Kasse vorgewiesen und das Kindergeld neu beantragt werden.
  • Solange das Kind minderjährig ist, erhält man auf alle Fälle Kindergeld. Dies gilt auch, wenn sich das Kind nicht in Ausbildung befindet. Allerdings gibt es hier eine maximale Altersgrenze. Verlängerungen können für die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes beantragt werden. Wenn das Kind selbst schon etwas dazu verdient, erhalten Eltern für ihre Kinder trotzdem Kindergeld. Ausnahme: Das Kind befindet sich bereits in einer 2. Ausbildung. In diesem Fall greift die Einkommensgrenze.

Merkblatt als PDF downloadbar:
Informationen aus dem Merkblatt: https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/.../MB-Kindergeld.pdf

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