Steuerberatung

Durchblick von Anfang an

Die deutschen Steuergesetze, Verordnungen und Rechtsprechungen sind umfangreich und komplex. Es gibt deshalb viele Gründe für die Konsultation eines Steuerberaters. Wir helfen Ihnen beispielsweise Fristen und Formvorschriften zu wahren, unterstützen Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung, beraten Sie bei Vermögensfragen und regeln für Sie Angelegenheiten mit den Finanzbehörden.

Wir können Sie bei Ihren Steuerpflichten zeitlich entlasten, über mögliche Steuererleichterungen und zu steuerrechtlichen Fragen beraten. Durch die hohe Qualität und Flexibilität unserer erfahrenen Berater werden Ihre Steuerangelegenheiten bei uns transparent und ordnungsgemäß erledigt.

Wir leisten für Sie das gesamte Spektrum der Steuerberatung, von der Steuererklärung, über die Finanzbuch­haltung, Abschlusserstellung und die Lohn­ab­rechnung bis hin zur Steuer­beratung bei Existenz­gründungen oder Unter­nehmens­über­nahmen. Selbstverständlich beraten wir Sie bei Bedarf auch gerne bei Ver­mögens­über­tragungen oder ähnlichen steuerlichen Sonderfällen. Die Honorare – wie bei jedem Steuerberater – berechnen sich nach der gesetzlichen Steuer­berater­ver­gütungs­ver­ord­nung.

Weitblick von Anfang an

Um Ihnen die Zusammenarbeit so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen neben einer laufenden Steuerberatung Lösungen an, die für Sie Zeit und Aufwand einsparen: Zum Beispiel können Sie unser elektronisches Kassenbuch nutzen.

Damit sind die Daten am Monatsende schon vollständig erfasst – und Sie sparen sich jede Menge Schreibarbeit.

Auf Wunsch richten wir Ihnen außerdem einen persönlichen, geschützten Onlinebereich ein, über den Sie Belege digital übertragen und Auswertungen erhalten können.

Einmal im Monat informieren wir Sie bei Interesse in unserem Mandantenbrief mit vielen nützlichen Tipps, Hintergrundinformationen und Neuigkeiten aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Unsere Beratungs­schwerpunkte

Laufende Steuerberatung

Damit bei der Steuererklärung alle Möglichkeiten angegeben werden, die dafür sorgen, dass Sie als Privatperson oder Unternehmer nicht zu viele Steuerabgaben leisten, erstellen wir für Sie ein Konzept, das alle rechtlichen Vorgaben enthält.
Von der Einkommensteuererklärung, über die Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung, Erbschaftsteuererklärung, Schenkungsteuer bis hin zu Bedarfsbewertung von Grundstücken und Lohnsteuerermäßigung – wir helfen Ihnen den Überblick zu behalten und prüfen Ihre Steuerbescheide. Außerdem erhalten Sie von uns Hilfsmittel, die beispielsweise Ihre Steuererklärung erleichtern und mit denen Sie wertvolle Zeit sparen können. Wir übernehmen für Sie außerdem die Einlegung von Rechtssprüchen und Rechtslinien, betreuen Sie bei Betriebsprüfungen und konsultieren für Sie Fachanwälte bei einer Klage vor dem Finanzgericht.

Unternehmensübernahme

Betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, Vorgaben des Zivilrechts und das Steuerrecht – bei Unternehmensübernahmen muss einiges an Vorschriften, Regelungen und Gesetzen beachtet werden. Vor einer Unternehmensübernahme muss jedoch zunächst der Wert des Unternehmens ermittelt werden. Dazu sind neben den Jahresabschlüssen, Bilanzberichten und Gewinn- und Verlustrechnungen auch Ertrags- und Liquiditätsplanungen erforderlich. Wir helfen Ihnen dabei alle Aspekte für eine erfolgreiche Transaktion optimal vorzubereiten.

Steuerstrafrecht

Zusammen mit professionellen Partnern können wir Ihnen außerdem Fragen zur Rechtsberatung beantworten. Beispielsweise bei Problemen mit Vorwürfen der Steuerhinterziehung oder Nachzahlungen hilft Ihnen unser Netzwerk an Rechtsexperten weiter. Wir unterstützen Sie dazu auch bei der Abfassung einer strafbefreienden Selbstanzeige und vermitteln Ihnen spezialisierte Rechtsanwälte, wenn es zu einem Ermittlungsverfahren kommen sollte.

Existenzgründung

Wenn Sie sich entschließen sich Selbstständig zu machen, ist eine der wichtigsten Fragen vorab: Für welche Rechtsform sollten Sie sich am besten entscheiden? GmbH, GbR, KG, OHG, AG, UG oder eG – Die Wahl der Rechtsform zieht unterschiedliche steuerliche Auswirkungen nach sich. Beachtet werden sollten darüber hinaus die Finanzierung und die Soll-Ist-Versteuerung. Auch die sogenannte Kleinunternehmerregelung, die eine Befreiung von der Umsatzsteuer vorsieht, kann für einige Unternehmer interessant sein.

Wir beraten Sie zu Ihren Steuerpflichten und über mögliche Steuererleichterungen. So informieren wir Sie über Ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt, die Möglichkeit Wirtschaftsgüter abzuschreiben oder wie die Kosten für eine Kfz-Nutzung geltend gemacht werden können.

Abschlusserstellung

Wir übernehmen für Sie die Jahresabschlusserstellung. Die Darstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses dokumentiert die aktuelle finanzielle Lage eines Unternehmens wie auch den (Jahres)Erfolg. Ein Jahresabschluss dient jedoch nicht nur als rechnerischer Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres, sondern auch der Beurteilung der Kreditaufnahmefähigkeit. Um den Jahresabschluss zeitgemäß zu erstellen sind wir auch für die E-Bilanz ausgerüstet.

Banken verlangen immer wieder Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilung. Kreditinstitute müssen nach Basel III Ihre Finanzierungsentscheidungen u.a. von der Qualität und Aussagekraft der Jahresabschlüsse abhängig machen. Wir erstellen für Sie professionelle Bilanzberichte und unterstützen Sie dabei, dass Ihr Jahresabschluss den jeweiligen Anforderungen der Bank für die Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse entspricht. (Die BaFin hatte alle Rundschreiben zur Anwendung und Auslegung des § 18 KWG aufgehoben, weshalb jede Bank für die Anforderungen selbst bestimmen kann.)

Ein Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung kann bei Banken außerdem zu einem besseren Rating führen. Banken schätzen insbesondere einen professionell erstellten Jahresabschluss, den ein Steuerberater erstellt hat, der auch die Bücher führt. Wir dokumentieren die Erstellung des Jahresabschlusses dazu angemessen. Alle Unterlagen, die für das Zustandekommen erforderlich sind, dokumentieren wir nachvollziehbar und vollständig, sodass wir Ihnen am Ende umfassende Abschlussunterlagen aushändigen. Außerdem optimieren wir Ihre bilanzielle Darstellung im Hinblick auf Veröffentlichungs- und Hinterlegungsverpflichtungen sowie Bewertungen durch Wirtschaftsauskünfte, wie z.B. Kreditreform. Gerne stellen wir Ihren Jahresabschluss anschließend in die Datenbank des Bundesanzeigers ein.

Buchhaltungsservice

Wenn Sie über kein eigenes Rechnungswesen verfügen, übernehmen wir gerne die Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung oder erleichtern Ihnen mit Teilschritten wie der Prüfung der Belegverwertbarkeit oder Kassenbuchführung ihre Steuerangelegenheiten. Wir übernehmen die Debitoren- /Kreditoren- und Offene-Posten-Buchhaltung für Sie und kümmern uns um Auswertungen und gegebenenfalls um das Mahnwesen. Zusätzlich führen wir auf Wunsch Ihren Zahlungsverkehr aus, betreuen Ihre Anlagevermögen und senden Ihnen regelmäßig zusammenfassende Meldungen. Auch Umsatzsteuervoranmeldungen können wir Ihnen abnehmen. Für Unternehmer, die im Ausland Umsatzsteuer bezahlen, können wir außerdem das Vorsteuervergütungsverfahren übernehmen, um die im Ausland bezahlte Umsatzteuer von der ausländischen Erstattungsbehörde zurück zu fordern.

Bei der Buchführung können wir Sie mit einer digitalen Buchführung unterstützen: Zum Beispiel können Sie unser elektronisches Kassenbuch nutzen und uns Belege digital übermitteln. Damit sind die Daten am Monatsende schon vollständig erfasst – und Sie sparen sich jede Menge Schreibarbeit. Auf Wunsch richten wir Ihnen außerdem einen persönlichen Onlinebereich ein, auf den Sie über eine mehrfach gesicherte Verbindung zugreifen können.

Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung bedeutet für viele Arbeitgeber einen hohen EDV- und Zeitaufwand und ein hohes Risiko für Nachzahlungen bei Prüfungen der Sozialversicherung und Lohnsteuer. Wir übernehmen für Sie die Überprüfung der Abgaben an Berufsgenossenschaften, Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt. Beispielsweise berechnen wir die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuerabzüge wie Lohnsteuer, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag für den Nettolohn Ihrer Mitarbeiter. Wir können Ihnen außerdem das Bescheinigungswesen an Krankenkassen, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaften und das Finanzamt bei Neueintritten in die Firma abnehmen. Ebenso unterstützen wir Sie bei einem Personalfragebogen und bieten Ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit die Lohnabrechnung über unser Onlineportal einzusehen.

Unternehmensumstrukturierungen

Für die Gründung, den Betrieb, bei Kauf oder Verkauf eines Unternehmens bieten wir Ihnen Beratungskonzepte, die rechtlichen Vorgaben einhalten und Ihnen helfen die Gesamtsteuerbelastung in Grenzen halten. Ob einkommensteuerliche oder körperschaftsteuerliche Tatbestände – es gibt viele Ausnahmefälle und Vorgaben im Umwandlungssteuergesetz zu beachten. Wir helfen Ihnen bei Fragen zur Besteuerung auf Gesellschaftsebene und Anteilsveräußerungen auf Gesellschafterebene – je nach inländischer oder ausländischer Kapitalgesellschaft sind andere Vorschriften zu beachten.

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